Wie wird man Mitglied der Schweizer Filmakademie?

Automatische Aufnahme:

Automatisch zur Mitgliedschaft eingeladen werden alle Nominierten sowie die wichtigsten Schauspielerinnen/Schauspieler und Mitwirkenden der Gewinner „Bester Spielfilm“,  „Bester Dokumentarfilm“, "Bester Kurzfilm" und "Bester Animationsfilm".

Vereinfachte Aufnahme:

An der Mitgliederversammlung 2025 in Locarno haben die Mitglieder der Akademie, der Öffnung der Schweizer Filmakademie für nicht nominierte Filmschaffende, zugestimmt.

Für eine vereinfachte Aufnahme gelten folgende Voraussetzungen:
• Mitgliedschaft in einem Verband von Cinésuisse
• Schweizer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in der Schweiz

Ad Personam Aufnahme:

Persönlichkeiten, bei denen man bedingt durch ihre Tätigkeit davon ausgehen kann, dass sie nicht durch eine Nomination oder durch die Mitarbeit an einem Gewinnerfilm automatisch Mitglied Schweizer Filmakademie werden können, und die nicht in einem Verband von Cinésuisse Mitglied sind, können Ad Personam aufgenommen werden. 

Vorschläge müssen von den Gründungsverbänden oder von mindestens zwei Akademie-Mitgliedern unterbreitet werden.